Hier finden Sie uns:

Adresse: Simrockstr. 31, 80997 München (Nähe S-Bahnhof "Moosach")
Telefon: 089-1410345
Anfahrt: Busse 162, 163, 169 Haltestelle Donauwörther Straße bzw. Margarete-Steiff-Straße
Anfahrtsplan


 

 

- bitte melden Sie sich auf jeden Fall telefonisch an!

 

    089 / 14 10 345

 

In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte

an das Kleintierzentrum in Germering

089 / 84 10 22 22 (Sprechzeiten 8-22Uhr!)

 

 

Bitte bleiben Sie gesund!

Es könnten Cookies verwendet werden. Durch Weitersurfen auf unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

 

Willkommen bei TierdocRoser.de!

 

Praxiszeiten für telefonische Terminvereinbarung:

 

melden Sie sich bitte auf jeden Fall telefonisch an!

 

und kommen Sie bitte pünktlich,
nicht zu früh und nicht zu spät, danke!

 

in dringenden Fällen zu Notzeiten:

08.00. - 22.00 uhr: KTZ Germering Tel. Tel: 089 84 10 22 22 
www.kleintierzentrum-germering.de/

24/7 : Tierklinik Ismaning Tel. 540 45 640
www.tierklinik-ismaning.de/

 

 

ab 15.01.2024 ist die Bahnunterführung an der Dachauerstraße bis auf Weiteres gesperrt!
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anfahrt!

 

- Keine Kredit-/DEBITKartenannahme!
es wird nur bar, EC, GiroCard akzeptiert!

 

Mein Name ist Dr. Kordula Roser, und ich führe seit 1998 eine Tierarztpraxis im Münchner Nord-Westen.

Unser Schwerpunkt liegt auf der kompetenten, einfühlsamen und schonenden Behandlung insbesondere von Katzen.

Wir sind zertifizierte Praxis der Aktion von Royal Canin und dem BpT "Service plus für Katzen".
Nur, wenn eine Tierarztpraxis wesentliche Kriterien, die den Stress für Katzen im Rahmen des Tierarztbesuchs verringern, erfüllt, erhält sie von RC und dem Bundesverband der praktizierenden Tierärzte (BpT) die Auszeichnung „Service PLUS für Katzen“. ServicePlus für Katzen

 

Sprechstunde

Wir haben eine reine Terminsprechstunde, das bedeutet für Sie:

Terminvereinbarung

Sie erreichen uns zur Terminvereinbarung unter 089 / 14 10 345,

bitte sprechen Sie auch auf den Anrufbeantworter, dieser ist geschaltet:

 

Bezahlung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß grundsätzlich jede ausführliche Beratung am Telefon gemäß der Gebührenordnung für Tierärzt in Rechnung gestellt wird analog zu Humanmediziner-, Rechts- oder  Steuerberatungen.

Unsere Praxis rechnet jede Behandlung nach der Gebührenordnung für Tierärzte und die Medikamente nach der Arzneimittelpreis-Verordnung ab, die für alle praktizierenden Tierärzte in Deutschland bindend sind!
Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen um die berechtigten Interessen von Tierhalter und Tierarzt zu wahren. Von Bedeutung für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung.

Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bitten wir Sie, Ihre Rechnung nach jeder Behandlung zu begleichen. Sie können Ihre Rechnung direkt bar oder mit der EC-Karte bezahlen. Das gilt auch für die Bezahlung operativer Eingriffe und stationärer Behandlungen. Diese sind spätestens bei Abholung des Tieres zu bezahlen. Behandlungen auf offene Rechnung werden grundsätzlich nicht durchgeführt!
Keine Kredit-/DEBITkartenannahme!

Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und Behandlungen informieren wir Sie gern vorab. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein verbindlicher Kostenvoranschlag wie in der Autowerkstatt bei lebenden Patienten oft nicht möglich ist. Der diagnostische Aufwand und die daraus sich ergebenden Behandlungswege hängen jeweils vom Zustand des Patienten ab, ebenso der Medikamentenverbrauch.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass solche Kalkulationen nicht am Telefon aus der Ferne angestellt werden können. Wenn Sie uns Ihren Patienten in der Praxis vorstellen, können wir die Behandlungs- und OP-Kosten kalkulieren und individuell mit Ihnen besprechen.

Tierärztliche Leistungen werden grundsätzlich auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht und nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte fallgenau abgerechnet. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist Tierärzten per Berufsordnung ausdrücklich verboten.
Die Vergütung für erbrachte Leistungen steht dem Tierarzt in jedem Fall zu, auch wenn der erhoffte oder erwartete Behandlungserfolg ausnahmsweise einmal nicht eintreten sollte.

 

NOTFÄLLE

Als kleine Praxis mit nur 1 Tierarzt kann ich Ihnen leider keinen Notdienst anbieten.

Sie erfahren unter der angegebenen Telefonnummer aber immer die Kontaktdaten zu den diensthabenden Tierkliniken oder meiner aktuellen Vertretung.

Notdienst von 8 - 22Uhr hat:

  24/7-Dienste hat: